Auf Basis der Gewinnermittlungen (Jahresabschluss, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Überschussrechnung) werden die entsprechenden Steuererklärungen erstellt und beim Finanzamt eingereicht.
Des Weiteren führen wir auch den Jahresausgleich (Arbeitnehmerveranlagungen) durch. Ergangene Bescheide werden auf Wunsch geprüft und gegebenenfalls eine Richtigstellung verfolgt.